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Rezerwacja Hoteli w Austrii

Objekt

Apartment

6433 Ötz/Ötztal
Apartments/Betten
Anzahl Apartments gesamtBettenzahl in unseren Apartments gesamt 4
000100001
Beschreibung
Schönes, gemütliches Appartementhaus. Im Ortszentrum von Ötz, 500 m vom Skigebiet. Im Hause: Restaurant, Zentralheizung. Brötchenservice. Lebensmittelgeschäft 100 m, Freibad 500 m. Golfplatz 20 km, Tennis, Gondelbahn 500 m, Skibushaltestelle 100 m, Skischule, Langlaufloipe 500 m. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Outdoor Park 'Area 47' in 11 km. Piburgersee 5 Autominuten. Vom Haus genießen Sie eine schöne Sicht auf die Bergwelt. Café und Restaurant "Il Gardino" im Haus.

2-Zimmer-Wohnung 65 m2 im 2. Stock, komfortabel eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit 1 Doppeldiwanbett, Sat-TV und Radio. Ausgang zum Balkon. 1 Doppelzimmer. Ausgang zum Balkon. Offene Küche (4 Kochplatten, Geschirrspüler, Mikrowelle). Bad, sep. WC. Grosser Balkon 10 m2, Balkon 5 m2. Terrassenmöbel. Bitte beachten: Nur 1 Hund erlaubt.

Das Familienskigebiet Hochoetz ist aufgrund der Schneesicherheit und seiner urigen Berghütten ein besonderes Erlebnis. Absolutes Pistenvergnügen, Snow-Park, permanente Rennstrecke, Schneedorf etc. Rodelspaß und Winteridylle rund um den den Piburger See. Langlaufgenuss in den Loipen in der näheren Umgebung. Oetz im Ötztal ist der zentrale Ausgangsort für Ihren persönlichen Wintertraum. Weitere Skigebiete (kostenloser Skibus!) in der näheren Umgebung: Kühtai, Niederthai, Sölden, Obergurgl Neu: 2 Schigebiete - 1 Schipass Ab Winter 2009/10 gilt jeder in Hochoetz oder Kühtai gelöste Mehrtages-Schipass (ab 2 Tagen) sowohl für das Lifting im Kühtai als auch für die Schiregion Hochoetz. Das bedeutet im Überblick: 74 Pistenkilometer 22 Bahnen und Lifte Skigebiet Hochoetz, 10 Transportanlagen total. Total 20 km Skipisten, Snow-Park. Langlaufloipen, Winterwanderwege. Schlittelbahnen, beleuchtet. Natureisfeld, Eisstockschiessen. Skibus (gratis). Weitere Skigebiete: Sölden.

Details zum Angebot

Angebot

Beschreibung des Hotels
  • Haustiere erlaubt

Preisliste

Zimmerpreise

vonbis apartment_4
Anzahl

2-Zimmer-Wohnung 65 m2 im 2. Stock, komfortabel eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit 1 Doppeldiwanbett, Sat-TV und Radio. Ausgang zum Balkon. 1 Doppelzimmer. Ausgang zum Balkon. Offene Küche (4 Kochplatten, Geschirrspüler, Mikrowelle). Bad, sep. WC. Grosser Balkon 10 m2, Balkon 5 m2. Terrassenmöbel. Bitte beachten: Nur 1 Hund erlaubt.
2012-02-06 2012-02-16 94.50 €
2012-02-16 2012-02-18 94.50 €
2012-02-18 2012-03-01 101.50 €
2012-03-01 2012-03-03 101.50 €
2012-03-03 2012-04-12 69.50 €
2012-04-12 2012-04-14 69.50 €
2012-04-14 2012-07-05 62.00 €
2012-07-05 2012-07-07 62.00 €
2012-07-07 2012-08-23 76.00 €
2012-08-23 2012-08-25 76.00 €
2012-08-25 2012-11-22 62.00 €

Reservierung

AGB

AGB

1. Allgemeines
Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen (nach folgend auch «Vertragspartner» genannt) und uns, dem Reiseveranstalter, nämlich der


Interhome AG,
Sägereistrasse 27,
CH-8152 Glattbrugg


2. Abschluss des Vertrages
2.1. Alle für Sie notwendigen Informationen zum Mietobjekt, zu unseren Leistungen und Preisen etc. finden Sie im Prospekt oder den gleichlautenden, elektronisch zur Verfügung gestellten Angaben.
2.2. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns als Veranstalter den Abschluss eines Vertrages über das von Ihnen ausgewählte Objekt verbindlich an. Die Buchung kann auf elektronischem Weg (eMail, Internet), schriftlich, mündlich oder fernmündlich in einem Reisebüro oder bei der Interhome AG vorgenommen werden. Bei elektronischen Buchungen bestätigt die Interhome AG den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Die Buchung erfolgt für alle darin benannten Teilnehmer. Für deren vertragliche Verpflichtungen haben Sie als unser Vertragspartner wie für Ihre eigene Verpflichtungen einzustehen.
2.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung (Reservierungsbestätigung) zustande. Die Annahme bedarf
keiner bestimmten Form.
2.4. Weicht unsere Annahmeerklärung vom Inhalt Ihrer Buchung ab, so ist darin ein neues Angebot zu sehen, an das wir uns für die Dauer von zehn Tagen gebunden halten. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich die Annahme erklären oder die Anzahlung von 30 Prozent des vereinbarten Preises leisten.
 

 

3. Bezahlung
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Mietpreises zu leisten. Die Restzahlung wird 29 Tage vor Mietbeginn fällig. Nach Zahlung des Restbetrages wird dem Reisenden der Reisegutschein ausgehändigt. Dieser Reisegutschein ist bei Ankunft dem Schlüsselhalter zu übergeben.
 

 

4. Leistungen/Preise
4.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus unseren Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen. Die vertraglich vereinbarten
Leistungen folgen aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Reservierungsbestätigung.
4.2. Vorbehaltlich konkreter Angaben lassen sich unsere Leistungen und Preise grundsätzlich wie folgt beschreiben:
4.2.1. Soweit in einer Objektbeschreibung darauf hingewiesen wird, dass mehrere Wohnungen im Objekt vorhanden sind, handelt es sich um gleichartige Wohnungen. Innerhalb der einzelnen Wohnungen sind Unterschiede möglich. Beispielhaft aufgeführt ist jeweils nur eine der angebotenen Wohnungen.
4.2.2. Die genannten Preise sind Wochen oder Tagespreise für das Mietobjekt in der entsprechenden Preisperiode.
4.2.3. Die Mindestmietdauer beträgt 7 Tage. An- und Abreisetag ist jeweils der Samstag. Abweichungen von der Mindestmietdauer
und/oder vom Regelan-/ Regelabreisetag sind grundsätzlich möglich, bedürfen indes der Vereinbarung. Nur soweit dies ausdrücklich vermerkt ist, ist eine tägliche An-/Abreise möglich.
4.2.4. Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert ausgewiesen, sind in den aufgeführten Preisen die Kosten für Wäsche, den gewöhnlichen Energieverbrauch, die Ortstaxe und die Endreinigung enthalten. In Einzelfällen wird der Energieverbrauch durch Verbrauchsrechnung berechnet; dies ist in der Leistungsbeschreibung vermerkt. Nicht im Mietpreis enthalten und an Ort und Stelle zu zahlen sind von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche Reinigung, zusätzliche Bettwäsche, Kaminholz usw.).
4.3. Die im Prospekt, auf der Reisebestätigung und in den Unterlagen genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sportanlagen usw.) sind nicht Bestandteil unserer Leistungspflicht. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser- und Elektrizitätswerke). Auch Angaben über Wetterverhältnisse stellen keine Zusicherung dar. Eventuell uns treffende Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.

5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Die im Prospekt enthaltenen und gleichlautenden elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen (Leistungsbeschreibungen, Preiskalkulationen) sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung dieser Angaben vorzunehmen. Über derartige Änderungen werden Sie spätestens mit der Reservierungsbestätigung unterrichtet.
5.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vertraglich zugesagten Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen.
5.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben von der Änderung unberührt, soweit die geänderten Leistungen mängelbehaftet sind.
5.4. Wir behalten uns vor, die im Vertrag vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung oder Einführung von Steuern und Abgaben für von uns zu erbringende Leistungen oder eine Änderung der für das Mietobjekt einschlägigen Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich dadurch die Reise für uns verteuert hat, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Mietbeginn mehr als vier Monate liegen. Dieses Recht steht uns nur zu, wenn
einerseits die entsprechenden Umstände nach Vertragsschluss entstanden sind und andererseits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren. Preiserhöhungen ab dem 22. Tag vor Mietbeginn sind nicht zulässig.
5.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Preises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung haben Sie das
Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Treten Sie zurück, werden bereits erfolgte Zahlungen umgehend erstattet. Alternativ können Sie innerhalb von 10 Tagen die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen Mietobjektes verlangen, wenn wir in der Lage sind, ein solches
ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.


6. An-/Abreisezeiten/Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthalts
6.1. Ist nichts anderes in den Unterlagen vermerkt, hat die Anreise zwischen 16 und 19 Uhr, die Abreise bis 10 Uhr zu erfolgen. Sollten Sie später als 19 Uhr anreisen, empfehlen wir Ihnen, den Schlüsselhalter zu unterrichten, der grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Ihnen am Anreisetag nach 19 Uhr zur Verfügung zu stehen. Die Adresse und die Kommunikationsnummern des Schlüsselhalters entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen.
6.2. Die Verlängerung des Aufenthalts ist rechtzeitig mit der Buchungsstelle abzustimmen.
6.3. Nehmen Sie vertragsgemäße Leistungen aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, steht Ihnen kein Anspruch auf Reduzierung des Reisepreises zu. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


7. Rücktritt/Nichtantritt/Ersatzperson/Umbuchung/Reiserücktritt-Versicherung

7.1. Rücktritt/Nichtantritt Sie sind bis zum Beginn der Mietzeit zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Treten Sie bis zum Beginn der Mietzeit zurück oder nehmen Sie das Mietobjekt bei Mietbeginn nicht in Anspruch, tritt an die Stelle des
Anspruchs auf den Mietpreis, ein Anspruch auf angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Mietpreis, es sei denn, wir haben den Rücktrittsgrund zu vertreten oder ein Fall von höherer Gewalt liegt vor. Die Interhome AG hat die nachfolgenden
Rücktrittentschädigung nach den gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Vermietung berechnet. Die nach den vorstehenden Grundsätzen pauschalierte Entschädigung beträgt vom Mietpreis, geht Ihre Rücktrittserklärung
– bis zum Ablauf des 43. Kalendertages vor Mietbeginn zu: 10 %;
– ab 42. Kalendertag bis zum Ablauf des 29. Kalendertages vor Mietbeginn zu: 50 %;
– ab 28. Kalendertag bis zum Ablauf des 2. Kalendertages vor Mietbeginn zu: 80 %;
– nach dem Ablauf des 2. Kalendertages vor Mietbeginn zu: 100 %.
Abweichend von der vorstehenden pauschalierten Rücktrittsentschädigung bleibt es Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass der
Interhome AG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Interhome AG behält sich vor, anstelle der pauschalierten Rücktrittsentschädigung eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist die Interhome AG verpflichtet, die von ihr geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und
einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.2. Ersatzperson Bis zum Beginn der Mietzeit können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus Ihrem Mietvertrag eintritt (Ersatzmieter). Die Interhome AG ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn seiner Teilnahme besondere Mietererfordernisse, die gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Sofern Sie einen geeigneten Ersatzmieter stellen oder eine Weitervermietung durch
uns erfolgt, entfallen die Rücktrittskosten für den Zeitraum der Weitervermietung.
7.3. Umbuchung
Bis zum Beginn der Mietzeit sind Sie zur Umbuchung berechtigt. Die Umbuchung steht einem Rücktritt, verbunden mit einer Neubuchung, gleich. Deshalb schulden Sie auch bei Umbuchung nach Maßgabe der vorstehenden Regelung die pauschalierte Rücktrittsentschädigung.
7.4. Reiserücktritt-Versicherung In allen Reisepreisen ist eine ReiserücktrittVersicherung eingeschlossen. Die Versicherungspolice erhalten Sie von der Mondial Assistance International AG. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kann nur die versicherte Person gegen den Versicherer geltend machen. Wir empfehlen Ihnen zudem den Abschluss einer zusätzlichen Reise-Krankenund Gepäckversicherung.


8. Höhere Gewalt

8.1. Im Falle des Vertragsrücktrittes vor Antritt der Reise aus Gründen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt sind Sie zum kostenlosen Storno des Vertrages berechtigt; sollten wir aus Gründen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt vom Vertrag zurücktreten, entsteht für Sie ein Wahlrecht, kostenfrei und unter Erstattung bereits geleisteter Zahlungen vom
Vertrag zurückzutreten oder die Zurverfügungstellung eines gleichwertigen Mietobjektes zu verlangen, wenn wir in der Lage sind,
ein solches ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.
8.2. Im Falle des Vertragsrücktrittes nach Antritt der Reise aus Gründen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt gebührt uns ein angemessenes Entgelt für bereits verbrauchte Reiseleistungen.


9. Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners
9.1. Sie sowie die übrigen Teilnehmer haben das Mietobjekt, sein Inventar und vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln. Besteht eine Hausordnung, ist sie zu beachten, insbesondere ist Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen.
9.2. Mangels anderer Angaben haben Sie bei Schlüsselübergabe durch den Schlüsselhalter eine angemessene Kaution in Höhe von Euro 200,00 zu leisten. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet.
9.3. Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Zahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können vom Schlüsselhalter abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.
9.4. Die Reinigung der Kücheneinrichtung, von Geschirr, Besteck sowie Küchengeräten etc. ist Ihre Sache. Diese Reinigungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil der Endreinigung. Erfolgt die Reinigung der Kücheneinrichtung, von Geschirr, Besteck sowie Küchengeräten etc. nicht, oder nicht ordnungsgemäß, sind wir berechtigt, die notwendigen Reinigungsmaßnahmen neben der
Endreinigung ausführen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten haben Sie zu tragen. Sie werden mit der Kaution verrechnet.
9.5. Verursacht der Vertragspartner oder ein Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt, so  ist dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter zu melden. Der Vertragspartner haftet für alle von ihm, den übrigen Teilnehmern oder von seinen Gästen während der Mietzeit schuldhaft verursachten Schäden.

10. Mängelanzeigepflichten/Anmeldefrist für Ansprüche
10.1. Sie können Abhilfe verlangen, wenn das Mietobjekt nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird. Sie sind verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel des Mietobjekts unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat ausschließlich uns gegenüber zu erfolgen. Wird trotz einer uns gegenüber erfolgten Anzeige dem von Ihnen gerügten Zustand vor Ort nicht oder nicht ausreichend abgeholfen, haben Sie auch dies uns unverzüglich anzuzeigen. Die Unterlassung der Anzeige ändert nichts an Ihren Gewährleistungsansprüchen, sie kann Ihnen jedoch als Mitverschulden angerechnet werden und Ihre Schadenersatzansprüche
schmälern, außer der angezeigte Mangel war nicht behebbar oder eine Anzeige erweist sich aus anderen Gründen als objektiv entbehrlich oder für Sie als unzumutbar.
10.2. Wollen Sie das Vertragsverhältnis wegen eines nicht geringfügigen Mangels oder aus wichtigem, für uns erkennbarem Grund
wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, ist Abhilfe unmöglich oder wird sie von uns verweigert oder ist die sofortige Kündigung des Vertrages auf Grund Ihres besonderen, uns erkennbaren Interesses gerechtfertigt.
10.3. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden; es empfiehlt sich in Ihrem Interesse,
Ansprüche unmittelbar nach Rückkehr von der Reise direkt uns gegenüber geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung
mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.
10.4. Vermieter, Schlüsselhalter und Buchungsstellen sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche
Erklärungen abzugeben.
11. Haftung/Verjährung
11.1. Die vertragliche Haftung der Interhome AG für andere als Personenschäden, einschließlich für Schäden durch Verletzungen
der sexuellen Selbstbestimmung, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Vertragspartners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder b) die Interhome AG als Reiseveranstalter für einen dem Vertragspartner
entstehenden Schaden allein wegen leichter Fahrlässigkeit eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2. Die Haftung der Interhome AG aus unerlaubter Handlung ist für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Mietpreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt je gemietetem Objekt.
11.3. Ein Schadensersatzanspruch ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.
11.4. Für Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag wird eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Die Verjährung beginnt an dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes. Der Ablauf der Verjährungsfrist ist nach Geltendmachung Ihrer Ansprüche bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche oder die Fortsetzung von Verhandlungen darüber schriftlich ablehnen.


12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Es gelten für staatenlose Mieter sowie je nach Staatsangehörigkeit des Mieters einerseits und dem Land, in dem das gemietete Objekt liegt, andererseits unterschiedliche Einreise-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, über die Sie sich selbst, gegebenenfalls bei dem für Sie zuständigen Konsulat unterrichten müssen.
12.2. Interhome AG haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn sie mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, dass sie eigene Pflichten verletzt hat.


13. Sonstiges
13.1. Dieser Vertrag bestimmt sich nach österreichischem Recht.
13.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

1. Allgemeines
Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind
Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen
(nach folgend auch «Vertragspartner» genannt) und uns, dem Reiseveranstalter, nämlich der
Interhome AG,
Sägereistrasse 27,
CH-8152 Glattbrugg
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Alle für Sie notwendigen Informationen
zum Mietobjekt, zu unseren Leistungen und
Preisen etc. finden Sie im Prospekt oder den
gleichlautenden, elektronisch zur Verfügung
gestellten Angaben.
2.2. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns als Veranstalter den Abschluss
eines Vertrages über das von Ihnen ausgewählte Objekt verbindlich an. Die Buchung
kann auf elektronischem Weg (eMail, Internet), schriftlich, mündlich oder fernmündlich
in einem Reisebüro oder bei der Interhome AG
vorgenommen werden. Bei elektronischen
Buchungen bestätigt die Interhome AG den
Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Die Buchung erfolgt für alle
darin benannten Teilnehmer. Für deren vertragliche Verpflichtungen haben Sie als unser
Vertragspartner wie für Ihre eigene Verpflichtungen einzustehen.
2.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung (Reservierungsbestätigung) zustande. Die Annahme bedarf
keiner bestimmten Form.
2.4. Weicht unsere Annahmeerklärung vom
Inhalt Ihrer Buchung ab, so ist darin ein neues
Angebot zu sehen, an das wir uns für die Dauer
von zehn Tagen gebunden halten. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der
Bindungsfrist ausdrücklich die Annahme erklären oder die Anzahlung von 30 Prozent des
vereinbarten Preises leisten.
3. Bezahlung
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist
eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des
Mietpreises zu leisten. Die Restzahlung wird
29 Tage vor Mietbeginn fällig. Nach Zahlung
des Restbetrages wird dem Reisenden der
Reisegutschein ausgehändigt. Dieser Reisegutschein ist bei Ankunft dem Schlüsselhalter
zu übergeben.
4. Leistungen/Preise
4.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus unseren Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen. Die vertraglich vereinbarten
Leistungen folgen aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Reservierungsbestätigung.
4.2. Vorbehaltlich konkreter Angaben lassen
sich unsere Leistungen und Preise grundsätzlich wie folgt beschreiben:
4.2.1. Soweit in einer Objektbeschreibung darauf hingewiesen wird, dass mehrere Wohnungen im Objekt vorhanden sind, handelt es
sich um gleichartige Wohnungen. Innerhalb
der einzelnen Wohnungen sind Unterschiede
möglich. Beispielhaft aufgeführt ist jeweils
nur eine der angebotenen Wohnungen.
4.2.2. Die genannten Preise sind Wochen oder
Tagespreise für das Mietobjekt in der entsprechenden Preisperiode.
4.2.3. Die Mindestmietdauer beträgt 7 Tage.
An- und Abreisetag ist jeweils der Samstag.
Abweichungen von der Mindestmietdauer
und/oder vom Regelan-/ Regelabreisetag sind
grundsätzlich möglich, bedürfen indes der
Vereinbarung. Nur soweit dies ausdrücklich
vermerkt ist, ist eine tägliche An-/Abreise
möglich.
4.2.4. Sofern in der Leistungsbeschreibung
nicht gesondert ausgewiesen, sind in den aufgeführten Preisen die Kosten für Wäsche, den
gewöhnlichen Energieverbrauch, die Ortstaxe
und die Endreinigung enthalten. In Einzelfällen wird der Energieverbrauch durch Verbrauchsrechnung berechnet; dies ist in der
Leistungsbeschreibung vermerkt. Nicht im
Mietpreis enthalten und an Ort und Stelle zu
zahlen sind von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche Reinigung, zusätzliche Bettwäsche, Kaminholz usw.).
4.3. Die im Prospekt, auf der Reisebestätigung und in den Unterlagen genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sportanlagen usw.) sind nicht
Bestandteil unserer Leistungspflicht. Diese
Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Gleiches gilt für
die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser- und Elektrizitätswerke).
Auch Angaben über Wetterverhältnisse stellen keine Zusicherung dar. Eventuell uns treffende Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.

5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Die im Prospekt enthaltenen und gleichlautenden elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen (Leistungsbeschreibungen,
Preiskalkulationen) sind für uns bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung dieser Angaben
vorzunehmen. Über derartige Änderungen
werden Sie spätestens mit der Reservierungsbestätigung unterrichtet.
5.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vertraglich zugesagten
Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen.
5.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben von der Änderung unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mängelbehaftet
sind.
5.4. Wir behalten uns vor, die im Vertrag vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung oder
Einführung von Steuern und Abgaben für von
uns zu erbringende Leistungen oder eine Änderung der für das Mietobjekt einschlägigen
Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie
sich dadurch die Reise für uns verteuert hat,
sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Mietbeginn mehr als vier Monate
liegen. Dieses Recht steht uns nur zu, wenn
einerseits die entsprechenden Umstände
nach Vertragsschluss entstanden sind und
andererseits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren. Preiserhöhungen ab dem 22. Tag vor Mietbeginn sind
nicht zulässig.
5.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung
des Preises oder einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Leistung haben Sie das
Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt
einer entsprechenden Mitteilung kostenfrei
vom Vertrag zurückzutreten. Treten Sie zurück,
werden bereits erfolgte Zahlungen umgehend
erstattet. Alternativ können Sie innerhalb von
10 Tagen die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen Mietobjektes verlangen, wenn wir in der Lage sind, ein solches
ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.
6. An-/Abreisezeiten/Verkürzung oder
Verlängerung des Aufenthalts
6.1. Ist nichts anderes in den Unterlagen vermerkt, hat die Anreise zwischen 16 und 19 Uhr,
die Abreise bis 10 Uhr zu erfolgen. Sollten Sie
später als 19 Uhr anreisen, empfehlen wir
Ihnen, den Schlüsselhalter zu unterrichten,
der grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Ihnen
am Anreisetag nach 19 Uhr zur Verfügung zu
stehen. Die Adresse und die Kommunikationsnummern des Schlüsselhalters entnehmen
Sie bitte Ihren Unterlagen.
6.2. Die Verlängerung des Aufenthalts ist
rechtzeitig mit der Buchungsstelle abzustimmen.
6.3. Nehmen Sie vertragsgemäße Leistungen
aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind,
nicht in Anspruch, steht Ihnen kein Anspruch
auf Reduzierung des Reisepreises zu. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt/Nichtantritt/Ersatzperson/Umbuchung/Reiserücktritt-Versicherung
7.1. Rücktritt/Nichtantritt
Sie sind bis zum Beginn der Mietzeit zum
Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über ein
Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden. Treten Sie bis zum Beginn der Mietzeit zurück
oder nehmen Sie das Mietobjekt bei Mietbeginn nicht in Anspruch, tritt an die Stelle des
Anspruchs auf den Mietpreis, ein Anspruch
auf angemessene Entschädigung für die bis
zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in
Abhängigkeit vom jeweiligen Mietpreis, es sei
denn, wir haben den Rücktrittsgrund zu vertreten oder ein Fall von höherer Gewalt liegt
vor. Die Interhome AG hat die nachfolgenden
Rücktrittentschädigung nach den gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich
möglichen anderweitigen Vermietung berechnet. Die nach den vorstehenden Grundsätzen
pauschalierte Entschädigung beträgt vom
Mietpreis, geht Ihre Rücktrittserklärung
– bis zum Ablauf des 43. Kalendertages vor
Mietbeginn zu: 10 %;
– ab 42. Kalendertag bis zum Ablauf des 29.
Kalendertages vor Mietbeginn zu: 50 %;
– ab 28. Kalendertag bis zum Ablauf des 2.
Kalendertages vor Mietbeginn zu: 80 %;

– nach dem Ablauf des 2. Kalendertages vor
Mietbeginn zu: 100 %.
Abweichend von der vorstehenden pauschalierten Rücktrittsentschädigung bleibt es
Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass der
Interhome AG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Interhome AG behält
sich vor, anstelle der pauschalierten Rücktrittsentschädigung eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem
Fall ist die Interhome AG verpflichtet, die von
ihr geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und
einer etwaigen anderweitigen Verwendung
der Reiseleistungen konkret zu beziffern und
zu belegen.
7.2. Ersatzperson
Bis zum Beginn der Mietzeit können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus Ihrem Mietvertrag eintritt
(Ersatzmieter). Die Interhome AG ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn seiner Teilnahme besondere
Mietererfordernisse, die gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Sofern Sie einen geeigneten Ersatzmieter stellen oder eine Weitervermietung durch
uns erfolgt, entfallen die Rücktrittskosten für
den Zeitraum der Weitervermietung.
7.3. Umbuchung
Bis zum Beginn der Mietzeit sind Sie zur Umbuchung berechtigt. Die Umbuchung steht
einem Rücktritt, verbunden mit einer Neubuchung, gleich. Deshalb schulden Sie auch bei
Umbuchung nach Maßgabe der vorstehenden
Regelung die pauschalierte Rücktrittsentschädigung.
7.4. Reiserücktritt-Versicherung
In allen Reisepreisen ist eine ReiserücktrittVersicherung eingeschlossen. Die Versicherungspolice erhalten Sie von der Mondial
Assistance International AG. Ansprüche aus
dem Versicherungsvertrag kann nur die versicherte Person gegen den Versicherer geltend
machen. Wir empfehlen Ihnen zudem den Abschluss einer zusätzlichen Reise-Krankenund Gepäckversicherung.
8. Höhere Gewalt
8.1. Im Falle des Vertragsrücktrittes vor Antritt der Reise aus Gründen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt sind Sie zum kostenlosen Storno des Vertrages berechtigt; sollten
wir aus Gründen nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt vom Vertrag zurücktreten, entsteht für
Sie ein Wahlrecht, kostenfrei und unter
Erstattung bereits geleisteter Zahlungen vom
Vertrag zurückzutreten oder die Zurverfügungstellung eines gleichwertigen Mietobjektes zu verlangen, wenn wir in der Lage sind,
ein solches ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.
8.2. Im Falle des Vertragsrücktrittes nach Antritt der Reise aus Gründen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt gebührt uns ein angemessenes Entgelt für bereits verbrauchte
Reiseleistungen.
9. Pflichten und Obliegenheiten des
Vertragspartners
9.1. Sie sowie die übrigen Teilnehmer haben
das Mietobjekt, sein Inventar und vorhandene
Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln. Besteht eine Hausordnung, ist sie zu
beachten, insbesondere ist Rücksicht auf die
Nachbarn zu nehmen.
9.2. Mangels anderer Angaben haben Sie bei
Schlüsselübergabe durch den Schlüsselhalter
eine angemessene Kaution in Höhe von Euro
200,00 zu leisten. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts
zurückerstattet.
9.3. Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Zahl von Personen belegt werden.
Zusätzliche Personen können vom Schlüsselhalter abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.
9.4. Die Reinigung der Kücheneinrichtung,
von Geschirr, Besteck sowie Küchengeräten
etc. ist Ihre Sache. Diese Reinigungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil der Endreinigung. Erfolgt die Reinigung der Kücheneinrichtung, von Geschirr, Besteck sowie
Küchengeräten etc. nicht, oder nicht ordnungsgemäß, sind wir berechtigt, die notwendigen Reinigungsmaßnahmen neben der
Endreinigung ausführen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten haben Sie zu tragen. Sie werden mit der Kaution verrechnet.
9.5. Verursacht der Vertragspartner oder ein
Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt, so
ist dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter
zu melden. Der Vertragspartner haftet für alle
von ihm, den übrigen Teilnehmern oder von
seinen Gästen während der Mietzeit schuldhaft verursachten Schäden.

10. Mängelanzeigepflichten/Anmeldefrist
für Ansprüche
10.1. Sie können Abhilfe verlangen, wenn das
Mietobjekt nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird. Sie sind verpflichtet, einen
aufgetretenen Mangel des Mietobjekts unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat ausschließlich uns gegenüber zu erfolgen. Wird
trotz einer uns gegenüber erfolgten Anzeige
dem von Ihnen gerügten Zustand vor Ort nicht
oder nicht ausreichend abgeholfen, haben Sie
auch dies uns unverzüglich anzuzeigen. Die
Unterlassung der Anzeige ändert nichts an Ihren Gewährleistungsansprüchen, sie kann Ihnen jedoch als Mitverschulden angerechnet
werden und Ihre Schadenersatzansprüche
schmälern, außer der angezeigte Mangel war
nicht behebbar oder eine Anzeige erweist sich
aus anderen Gründen als objektiv entbehrlich
oder für Sie als unzumutbar.
10.2. Wollen Sie das Vertragsverhältnis wegen eines nicht geringfügigen Mangels oder
aus wichtigem, für uns erkennbarem Grund
wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie
uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe
zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, ist Abhilfe
unmöglich oder wird sie von uns verweigert
oder ist die sofortige Kündigung des Vertrages
auf Grund Ihres besonderen, uns erkennbaren
Interesses gerechtfertigt.
10.3. Gewährleistungsansprüche
können
innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht
werden; es empfiehlt sich in Ihrem Interesse,
Ansprüche unmittelbar nach Rückkehr von
der Reise direkt uns gegenüber geltend zu
machen, da mit zunehmender Verzögerung
mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.
10.4. Vermieter, Schlüsselhalter und Buchungsstellen sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche
Erklärungen abzugeben.
11. Haftung/Verjährung
11.1. Die vertragliche Haftung der Interhome
AG für andere als Personenschäden, einschließlich für Schäden durch Verletzungen
der sexuellen Selbstbestimmung, ist auf den
dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit a)
ein Schaden des Vertragspartners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde oder b) die Interhome AG als Reiseveranstalter für einen dem Vertragspartner
entstehenden Schaden allein wegen leichter
Fahrlässigkeit eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2. Die Haftung der Interhome AG aus unerlaubter Handlung ist für Sachschäden, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, auf den dreifachen Mietpreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt je
gemietetem Objekt.
11.3. Ein Schadensersatzanspruch ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.
11.4. Für Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag
wird eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Die Verjährung beginnt an dem Tag
des vertraglich vorgesehenen Mietendes. Der
Ablauf der Verjährungsfrist ist nach Geltendmachung Ihrer Ansprüche bis zu dem Tag
gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche oder die
Fortsetzung von Verhandlungen darüber
schriftlich ablehnen.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Es gelten für staatenlose Mieter sowie je
nach Staatsangehörigkeit des Mieters einerseits und dem Land, in dem das gemietete
Objekt liegt, andererseits unterschiedliche
Einreise-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, über die Sie sich selbst, gegebenenfalls bei dem für Sie zuständigen Konsulat
unterrichten müssen.
12.2. Interhome AG haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn sie mit der Besorgung beauftragt
wurde, es sei denn, dass sie eigene Pflichten
verletzt hat.
13. Sonstiges
13.1. Dieser Vertrag bestimmt sich nach
österreichischem Recht.
13.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


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